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Was kann das Hörgerät der Krankenkasse?
Themen auf dieser Seite:
Die Grundversorgung
In Deutschland erhält jeder gesetzlich Versicherte eine Hörversorgung von seiner Krankenkasse. Der Übernahme-Betrag beläuft sich auf ca. 750€ pro Ohr. Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Technik wird dieser Betrag ohne Abzug angerechnet und Sie übernehmen die Mehrkosten. Anspruch beim Basic System ist es den Hörverlust bestmöglich auszugleichen und das Sprachverstehen wiederherzustellen. Einfache Komfortfunktionen sind heutzutage ebenfalls enthalten. Diese können meist manuell zugeschaltet werden um das Sprachverstehen in schwierigen Situationen zu verbessern. Das Basic Gerät verfügt über eine einfache Störgeräuschfilterung und manuelle Richtmikrofon. Bei uns erhalten Sie auf Wunsch eine kleinere Version dieser Technik schon mit einer geringen Zuzahlung! Hier sind dann ebenfalls weitere Farben verfügbar. Obwohl natürlich viele Funktionen fehlen, wie Streaming oder Technik, die den Klang natürlicher macht, sellt diese Versorgung heutzutage eine sehr gute Grundversorgung dar. Wir ermitteln Ihren Bedarf und stellen fest, ob Sie von hochwertigerer Technik überhaupt profitieren würden. Sprechen Sie uns gerne an.
wir sichern Ihnen ca.
1500€
Krankenkassenzuschuss
bei einer beidseitigen Versorgung